Erklärung zur Barrierefreiheit für die Homepage xgewerbeordnung.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.xgewerbeordnung.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Der Internetauftritt wurde im September 2020 nach dem BITV-Verfahren getestet. Dabei wurde festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen nur eingeschränkt nutzbar ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist die Seite beispielsweise derzeit nur eingeschränkt ohne Maus nutzbar, Alternativbeschreibungen sind nicht ausführlich genug und die Schriftfarben schwer lesbar.
Da diese Punkte eine Vielzahl von Elementen betreffen, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. September 2020 erstellt. Dazu wurde gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld von der d-NRW eine Selbstbewertung nach BITV/WCAG durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Für Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartner.

Ihre Ansprechpartner:

Herr Erdinç Özkavak
erdinc.oezkavak@digitales.nrw.de
Tel.: +49(0)175/1008064

Herr Tobias Hindemitt
tobias.hindemitt@digitales.nrw.de
Telefon: (0231) 222 438-41